Allgemeine Hinweise zu IDNs / Umlaut-Domains

Das Kürzel IDN steht für "Internationalized Domain Names". Bei dieser neu eingeführten Art von Domainnamen sind - unter Verwendung des Unicode - grundsätzlich alle Schriftsätze zugelassen. Die Registrierungsmöglichkeiten für Domainamen werden also um viele Zeichen erweitert, die bisher von der Vergabe ausgeschlossen waren. Hierzu wurde ein internationaler Standard verabschiedet, der nun umgesetzt wird.

Der neue Standard IDNA sieht eine spezielle Übersetzung der in einem Domainnamen enthaltenen Zeichen aus einem erweiterten Zeichensatz auf den herkömmlichen ASCII Code vor. Durch diese Umwandlung kann der Domainname von ganz normalen Nameservern gehandhabt werden.

So lautet die codierte Version von müller.com beispielsweise xn--mller-kva.com.

Eine IDN / Umlaut-Domain hat somit immer zwei Repräsentationen: eine mit Sonderzeichen und eine in reinem ASCII (auch ACE oder Punycode genannt).

Eine Besonderheit stellt hierbei das deutsche ß da, da es vom IDNA Standard nicht als Sonderzeichen behandelt, sondern zu ss aufgelöst wird. Aus weiß.com wird nicht etwa xn--wei-abc.com, sondern weiss.com und ist damit nur ein "normaler" Domainname.

Der neue Standard bedingt allerdings, dass alle Anwender zum Aufruf einer IDN / Umlaut-Domain ein IDN-fähiges Programm, wie z.B. einen der unten genannten Browser, verwenden müssen. Da es sich hierbei um einen internationalen Standard handelt ist anzunehmen, dass dies in naher Zukunft automatisch in allen gängigen Anwendungen möglich sein wird.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von internationalen Zeichen in E-Mail-Adressen noch nicht standardisiert ist. Ein geregelter E-Mail-Verkehr kann deswegen nicht gewährleistet werden.

Bereits IDN-fähige Applikationen:

Hier finden Sie eine aktuelle Liste: http://www.denic.de/hintergrund/nameservice/idns-und-dns/idn-faehige-programme.html

Welche Zeichen möglich sind:

Grundsätzlich bieten wir folgende Zeichen an:

á à â ã ä å æ ç è é ê ë ì í î ï ð ñ ò ó ô õ ö ø ù ú û ü ý þ ÿ

Darüber hinaus gelten folgende Einschränkungen seitens der Vergabestellen: